Was gibt es heute? Wir beide – oder: Das Pius-Gericht

Es gäbe „zwei Wörter bloß, die den Vorhang der Förmlichkeit zerreißen und an die wunde Stelle des Konfliktes rühren. Diese zwei Worte lauten: ‚Wir beide‘“. So hebt Christian Geyer in der FAZ vom 21. Februar 2026 ein scheinbar banales Zitat aus einem Brief der fundamentalistischen Piusbrüder an Rom hervor, genauer des „Generaloberen“ an den „Glaubenspräfekten“ im Zusammenhang mit der Ankündigung der Piusbrüder, am 1. Juli 2026 Bischöfe zu weihen. Jetzt ist es soweit, was Rom verhindern wollte. Es bot in diesem Konflikt einen Dialog an, vielleicht, um das Datum platzen zu lassen: in der Hoffnung, dass die beiden übriggebliebenen Bischöfe der Piusbrüder bald das Zeitliche segnen, womit die Gemeinschaft der Piusbrüder am Abgrund stehen würde.

Nur ein Kleeblatt von Bischöfen hatte der Gründer der Piusbrüder, Erzbischof Marcel Lefebvre, seinerzeit kreiert. Von ihnen wurde Williamson ausgeschlossen und verstarb 2025, Tissier stürzte und verstarb bereits 2024. So blieben nur noch zwei, Jahrgang 1957 und Jahrgang 1958. Priester allein sind sozusagen ‚zeugungsunfähig‘, ohne Bischöfe wären die 700 Piusbrüder nicht mehr regenerationsfähig. Sie stürben aus – es sei denn, legal geweihte Bischöfe der römisch-katholischen Kirche wechseln die Seiten, zu den Piusbrüdern rüber, um diesen Priester zu weihen (und den Gläubigen die Firmung zu spenden). Das darf nach Kirchenrecht nur ein Bischof. Unklar war lange Zeit, wer am 1. Juli zu Piusbischöfen geweiht werden sollte. Es kursierten und konkurrierten Kandidatennamen – so vereint, wie sie, von außen betrachtet, aussehen, sind sie übrigens nicht. Die Hardliner unter ihnen sitzen unter den Monarchisten in Frankreich und dominieren in Écône.

Wir beide“, so zitiert Geyer aus dem Brief des Generaloberen der 1970 gegründeten Piusbrüder an den römischen Glaubenspräfekten also, „wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können“ – gemeint sind einige Differenzen in der Lehre seit dem II. Vatikanischen Konzil, die ja zum Bruch geführt haben. Die Piusbrüder sagen: zum Bruch der römisch-katholischen Kirche mit der bisherigen Tradition, die Vertreter der römisch-katholischen Kirche sagen: zum Bruch der Piusbrüder mit der römisch-katholischen Kirche. Es gibt mithin, lässt sich schlussfolgern, doch eine Einigung, nämlich im gemeinsamen Vorauswissen beider, sich nicht einigen zu können.

Aber dies ist nicht die einzige Gemeinsamkeit zwischen den Beiden, die gern übersehen wird. Auch Christian Geyer betont eher den Dissens als die Gemeinsamkeit zwischen beiden, ja er meint sogar, dass die Differenzen „längst persönlich geworden“ seien, also nicht mehr allein die Lehre in Sachen Ökumene, Liturgiereform und Religionsfreiheit beträfen. Übrigens: Ohne die staatliche und kirchliche Anerkennung der Religionsfreiheit, welche die Piusbrüder ablehnen, gäbe es schon längst keine Piusbrüder mehr. Sie praktizieren dieses Menschenrecht überall in den Nischen der Religionsmärkte und könnten dankbar anerkennen, dass es Religionsfreiheit gibt, statt dem von ihnen propagierten Integralismus anzuhängen (s. hierzu Michael N. Ebertz, Der Fundamentalist. In: Moebius, Stephan/Schroer, Markus (Hg.): Diven, Hacker, Spekulanten. Sozialfiguren der Gegenwart. Berlin (Suhrkamp) 2010,174-189).

Bei allen Gegensätzen im Sachlichen und Sozialen und jetzt auch im Zeitlichen gibt es doch mindestens noch eine elementare Gemeinsamkeit zwischen den Beiden, den Piusbrüdern und den Römern. Und diese Gemeinsamkeit liegt in der Illusio über die Identität des Katholischen, dass sich die ‚katholische‘ Kirche allein durch bestimmte Mechanismen fortpflanzen könne. Da Institutionen wie die römisch-katholische Kirche und Organisationen wie die Piusbrüder keine biologischen Wesen sind, müssen sie sich anders als Menschen, Tiere oder Pflanzen vermehren. Auch vom Himmel fällt da nichts. Doch haben selbst soziale ‚Mütter‘ und ihre legitimen und illegitimen ‚Söhne‘ vieles gemein, und im Falle ‚der Beiden‘ ist dies ziemlich viel – viel mehr als zwischen der römischen ‚Mutter‘ und den unzähligen protestantischen ‚Töchtern‘. Es sind nicht Immobilien und weitere große Vermögen, breit gestreute Finanzen und eine hohe Spendenbereitschaft, die beide vereint. Dies ist ein Nichts ohne das Allergemeinsamste. Das Allergemeinsamste ist der spezielle, nichtbiologische Reproduktionsmechanismus: ein Ritus, eine Norm, ein Glaube: Priesterweihe wie Bischofsweihe nur durch Bischöfe. Sie sind die eigentlichen Spender des spezifischen – amtscharismatischen – Kapitals im katholisch-kirchlichen Feld und zuständig für seine Vermehrung. Dieser identische Glaube ist es, bei allen Lehr- und Glaubensunterschieden. Dieser Glaube ist den reformierten und lutherischen und freikirchlichen Protestanten schon längst abhandengekommen, sie vermehren sich anders, weshalb sie auch katholischerseits – bei aller Schönwetter-Ökumene – weniger ernst genommen werden (‚keine Kirchen‘, bloß ‚kirchliche Gemeinschaften‘). Dagegen halten am bischöflichen Reproduktionsmechanismus auch die Orthodoxen und die Anglikaner fest. Diesen Glauben an die Bischofskirche sehen die Römer übrigens auch durch synodale Entscheidungsgremien bedroht, die den Bischof in seiner ‚Vollmacht‘ einschränken könnten. Motto: Wehret den Anfängen! Lasst unsere Zeugungsorgane in Ruhe.

Die briefliche Behauptung des Generaloberen der Piusbrüder, mit Rom „keine Übereinkunft in der Glaubenslehre finden zu können“, stimmt also nur bedingt. Der gemeinsame Glaube an den gemeinsamen nichtbiologischen Fortpflanzungsmechanismus ist auch ein Bestandteil der Glaubenslehre, übrigens auch der Glaube an die Sakramente, d.h. die Heilsmittel, mit denen die jenseitigen Heilsgüter erreicht werden können. Woher sonst soll das „Bedürfnis nach Weihen“ herkommen, das der Generalobere in biologistischer Manier als „konkretes kurzfristiges Bedürfnis“, gleichsam hungrig, äußert und für den Fortbestand seiner Seelengemeinschaft befriedigt haben will? Er glaubt fest an diese geistlichen Lebensmittel „für diese Seelen, die sie […] zu wahren Kindern der römischen Kirche machen will“. Ihn treibt sakramentale Seel-Sorge an. Man kann sogar bei der Suche nach Gemeinsamkeiten zwischen beiden noch weitergehen. Sie liegen im Glauben an eine bestimmte Religionslogik, die Paul Tillich einmal als „sakramentale“ bzw. „priesterliche“ Religionslogik von einer „prophetischen“ bzw. „eschatologischen“ Religionslogik unterschieden hat, und zwar innerhalb des Christentums selbst.

Es gibt nicht nur die „bleibende Bedeutung der katholischen Kirche für den Protestantismus“ – so heißt Tillichs lesenswerter Aufsatz (in: Gesammelte Werke, Band 7, Stuttgart 1962) – es gibt auch eine existenzielle Bedeutung der römisch-katholischen Kirche für die Piusbrüder. Es ist, soziologisch gesprochen, der gemeinsame Legitimitätsanspruch ihres klerikalen Führungspersonals. Das leitet sich nicht allein aus der Taufe her, die alle Christinnen und Christen vereint, sondern braucht einen weiteren Ritus, einen Ritus der Trennung von ihnen, eben den der Priester- und der Bischofsweihe. Wie sich an den breiten Massen von Katholikinnen und Katholiken erkennen lässt, die an diesem Ritus zuschauend zustimmend teilnehmen (bei den Priester- und Bischofsweihen in Deutschland) und noch teilnehmen werden (hohe Zahl von Anmeldungen zum 1. Juli 2026), kann sich der klerikale Legitimitätsanspruch auch auf den Legitimitätsglauben an diesen Fortpflanzungsmechanismus verlassen. Die Gläubigen der Piusgemeinschaft geraten am 1. Juli 2026 in Ekstase und freuen sich über ihre geistliche Zeugungs- und Gebärfähigkeit, die sie bei aller Kastrationsandrohung durch das römische Exkommunikationsschwert öffentlich inszenieren.

Michael N. Ebertz